Fast alle Masken- und Testpflichten entfallen ab 01. März 2023, auch das Personal von Gesundheitseinrichtungen muss keine Maske mehr tragen.
Seitens der Gesundheitsbehörden wird aber weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher von Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Arztpraxen erteilt,
so dass wir auf das Tragen einer Maske bei Besuchern und Patienten bestehen müssen.
Dies soll zunächst bis zum 07. April 2023 gütlig bleiben.
Wir danken für ihr Verständnis!
Das Praxis-Team
Informationen zur COVID Impfung in unserer Praxis
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